Sozialversicherungspflicht

Grundsätzlich gehört das Sozialrecht nicht zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten;  wir verweisen daher in solchen Fällen auch auf spezialisierte Kanzleien.

Ein wirtschaftlich hoch relevantes Gebiet jedoch, nämlich die grundsätzliche Sozialversicherungspflicht von Unternehmern, im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Geschäftsführern von Gesellschaften gehört sehr wohl zu unserem Tätigkeitsspektrum. Insbesondere betreiben wir hierbei für unsere Mandanten die sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Ob jemand sozialversicherungspflichtig ist oder nicht hat Bedeutung für zwei wesentliche Fragen: Zum einen für die Frage, ob man verpflichtet ist, Beiträge zur Renten,- Arbeitslosen,- und Krankenversicherung zu leisten, und zum anderen, ob man im Falle eines Falles überhaupt einen Anspruch gegen die jeweilige Versicherung hat. Beide Fragen richten sich allein nach der tatsächlichen Ausgestaltung der jeweiligen Tätigkeit und den Einzelheiten des jeweiligen Falles. Vor allem ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Versicherungen nicht davon abhängig, dass Beiträge bezahlt wurden; umgekehrt ist es für eine Beitragspflicht unerheblich, ob man private Versicherungen, insbesondere Krankenversicherungen abgeschlossen hat. Die Sozialversicherungspflicht richtet sich allein danach, ob die jeweilige Tätigkeit objektiv den Tatbestand des Gesetzes erfüllt oder nicht.

Bedenkt man, daß die Beiträge von einem Selbständigen eventuell in voller Höhe (d.h.  Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) allein (vgl. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/2.html), und ansonsten von der eigenen Gesellschaft und ihm selbst zu jeweils zu 1/2 aufgebracht werden müssen, ist die Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status wichtig. Da sich gezahlte Beiträge auch für einen gewissen Zeitraum zurückholen lassen, lohnt auch unter diesem Aspekt eine Prüfung. Je größer die Selbständigkeit im Unternehmen, der Einfluß, die Fachkenntnisse usw., desto eher besteht gerade bei Familiengesellschaften Freiheit von der Sozialversicherungspflicht.

Die Statusfeststellungsverfahren einschließlich der notwendigen Gestaltungsberatung werden in der Kanzlei von Michael Minnerop betreut.


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Michael Minnerop

 

 

 

 

 

  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwaltslehrgang Steuerrecht abgeschlossen
  • Steuerrecht, Vertragsrecht, Recht der Immobilien, Vereinsrecht