Vertragsrecht

Bei einem Vertrag handelt es sich um ein schriftliches oder mündliches Übereinkommen verschiedener Vertragspartner, die aus der Übereinkunft jeweils Vorteile ziehen wollen. Verträge sind immer mit gewissen Pflichten und Rechten verbunden. Das Vertragsrecht wird dem Zivilrecht zugeordnet und koordiniert alle mit Verträgen zusammenhängenden Sachverhalte, wie beispielsweise die Einhaltung der Vertragsbestimmungen, die Kündigung, Vertragsänderungen, aber auch das Zustandekommen des Vertrages als solchem.

Vertragsverhältnisse werden „gelebt“, daher ist es unabdingbar, dass vor Vertragsschluss sorgfältig ausgelotet wird, was die Parteien tatsächlich wollen. Die Aufgabe des Rechtsanwalts besteht darin, diese Ziele heraus zu arbeiten und das wirtschaftlich Gewollte in juristisch einwandfreie Formulierungen umzusetzen, damit spätere Schwierigkeiten aufgrund unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten vermieden werden. Da an jede vertragliche Vereinbarung auch gesetzlich geregelte Rechtsfolgen anknüpfen, sollte ein Vertrag auch immer von demjenigen Rechtsanwalt gefertigt werden, der in dem jeweiligen Rechtsgebiet erfahren ist.

Neben der Vertragsgestaltung bzw. der Überprüfung von Verträgen vor ihrem Abschluss gehören zum Vertragsrecht auch Auseinandersetzungen aus bereits geschlossenen Verträgen, sei es, dass um einzelne Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei fortbestehendem Vertragsverhältnis gestritten wird oder aber eine Auseinandersetzung bzw. Auflösung des Vertrages gewollt ist.

Auch die Bearbeitung derartiger Fallgestaltungen hängt jeweils stark von dem im Einzelfall betroffenen Rechtsgebiet ab. Naturgemäß fällt die Überprüfung bzw. Gestaltung eines Arbeitsvertrages in die Kompetenz des Fachanwalts für Arbeitsrecht, der Mietvertrag fällt in die Kompetenz des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht etc. Bei Fragen der Gestaltung und Auslegung von Verträgen handelt es sich um allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten, sodass es hier ein Spezialwissen im eigentlichen Sinne nicht gibt. Mit Ausnahme spezieller Rechtsgebiete werden daher vertragsrechtliche Streitigkeiten und Angelegenheiten in unserer Kanzlei von allen Rechtsanwälten bearbeitet.